Das Wichtigste zur Förderung:
- Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die ein Haushaltsmitglied Kindergeld erhält.
- Je Kind gibt es 10 Jahre lang 1.200 Euro Zuschuss – insgesamt 12.000 Euro.
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt höchstens 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Das neue Zuhause liegt in Deutschland und ist die einzige Wohnimmobilie der Familie.
- Das Baukindergeld gibt es für Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen ab 1. Januar 2018.
- Der Antrag wird erst nach Einzug ins neue Zuhause gestellt.
Das Baukindergeld kann auch mit anderen KfW-Förderprodukten kombiniert werden, z.B. Energieeffizient Bauen und Sanieren.
Weitre Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater